Aus dem Bundestag: 23.09.2011
Berlin, Freitag, den 23. September 2011: Stenografischer Bericht der 128. Sitzung des Bundestages zum Tagesordnungspunkt 30: Instrumententreform.
► Bericht
Reform der Arbeitmarktinstrumente beschlossen. Die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen müssen sich auf neue Vorgaben einstellen.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Freitag, 23. September 2011, einer umfassenden Reform der Förderinstrumente
für Arbeitslose zugestimmt. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
► 17/6277 und ► 17/6853 will die Bundesregierung nicht nur
die Integration in Erwerbsarbeit beschleunigen, sondern auch den Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung neu ordnen.
Dezentrale Entscheidungskompetenzen in den Agenturen für Arbeit (BA) und den Jobcentern sollen gestärkt, ineffektive Fördermaßnahmen
abgeschafft und andere so verändert werden, dass eine schnellere und flexiblere Vermittlung von Arbeitslosen möglich wird. Die während
der Wirtschaftskrise eingeführten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld werden wieder abgeschafft. Der Bundestag schloss sich mit einem Beschluss
einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales ► 17/7065 an.
Ministerin: "Richtiges Gesetz zur richtigen Zeit"
Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) betonte, man müsse die derzeit gute Lage am Arbeitsmarkt ausnutzen, deshalb sei dieses
Gesetz das "richtige Gesetz zur richtigen Zeit". Dessen vorrangiges Ziel sei es vor allem, die Zahl der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu
reduzieren. "Wir müssen umstellen von den Szenarien der Massenarbeitslosigkeit hin zur gezielten und passgenauen Qualifizierung", sagte von der
Leyen. Es gehe nicht mehr darum, dass alle Instrumente für alle passen müssen. Sie bezog sich dabei unter anderem auf die Neuausrichtung
des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors. "Hier müssen wir weg von der Dauerförderung künstlicher
Beschäftigung." Zu oft seien die Falschen dort gelandet und hätten deshalb auch Chancen verpasst, so die Begründung der Ministerin.
Nur noch zwei Instrumente
Im Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung soll es künftig nur noch zwei Instrumente geben: Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs) und Arbeitsverhältnisse durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
(ABM) werden abgeschafft. Nach wie vor sollen Arbeiten gefördert werden, die zusätzlich sind und im öffentlichen Interesse liegen.
Neu ist, dass sie auch wettbewerbsneutral sein müssen. Und neu ist auch, dass die Förderdauer von Ein-Euro-Jobs auf maximal zwei Jahre
innerhalb von fünf Jahren beschränkt wird. Bisher gab es keine Zeitbegrenzung. Diese Neuregelung gilt auch für die bezuschussten
Arbeitsverhältnisse.
Anträge der SPD ► 17/6454, wie auch ► 17/7065,
von Bündnis 90/Die Grünen ► 17/6319 wie auch ► 17/7065
und der Fraktion Die Linke ► 17/5526, wie auch ► 17/7065
zum selben Thema lehnte der Bundestag mit Koalitionsmehrheit ab. (che)
Der komplette Artikel des Bundestages vom 23.09.2011
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