Heute wurden von der Niedersächsischen Staatskanzlei die neuen Standardseinheitskostensätze veröffentlicht, die Abrechnungsgrundlage für das Jugendwerkstättenprogramm und die Pro-Aktiv-Centren sind. Den Erlass mit dem Titel „EU-Strukturfondförderung 2014 – 2020, Standardeinheitskosten zur Abrechnung von Personalausgaben für beim Zuwendungsempfänger und dessen Kooperationspartnern beschäftigtes Personal in den niedersächsischen ESF-Programmen“ finden Sie am Ende des Artikels und im Bereich Interessenvertretung unter „Standardeinheitskostensätze“. Die Standardseinheitskosten sind wie folgt aufgeteilt:
In den Zeitraum vom 01.08.2017 bis 31.12.2017 und in den Zeitraum ab 01.01.2018

Download des Erlasses
Neue Standardeinheitskostensätze 2017/2018