An Frau Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Der LAK Berufsnot ist seit 1976 – und seit 16.10.2009 als eingetragener Verein – schwerpunktmäßig im Rahmen des SGB VIII (auch in Kombination mit dem SGB II und SGB III) in der arbeitsmarktpolitischen Jugendbildung im Schnittpunkt der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung auf verschiedenen Ebenen für Jugendliche und Erwachsene tätig.
Er versteht sich als Partner für unterschiedliche Projekte mit jungen Menschen in vorberuflichen und berufsbildenden Ausbildungsgängen – insbesondere im Rahmen der Jugendberufshilfe gemäß § 13 SGB VIII –
- zur Verbesserung ihrer sozialen und beruflichen Situation und
- zur Integration in die Gesellschaft und Arbeitswelt.
Dabei spielen sowohl innerdeutsche als auch europäische Nord/Süd- und Ost/West-Dialoge und sich daraus ergebende Kooperationen eine wichtige Rolle.
Als Querschnittsaufgabe wirkt der LAK darüber hinaus mit an
- der Diskussion in politischen Gremien und
- fachpolitischen Exkursen und Impulsen und
- bietet eine Plattform zur prozessorientierten Beratung und flankierenden pädagogischen Diskussion für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unterschiedlichen Bildungsmaßnahmen und Berufsausbildungsgängen.
Die zur Zeit gültige Gesetzeslage sieht vor, dass alle jungen Menschen während der Teilnahme an einer schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahme – auch während einer schulischen oder dualen Berufsausbildung – Hilfen gemäß § 13 Abs. 3 erhalten können.
Für die aktuell geplante Neuregelung stellen wir leider fest, dass die Hilfen in Zukunft nur für die jungen Menschen gewährt werden sollen, die auch Leistungen nach § 13 Abs. 2 erhalten. Damit erhalten diese Leistungen nur noch Jugendliche, die sich in einer sozialpädagogisch orientierten vorberuflichen Orientierungsmaßnahme oder Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsmaßnahme befinden.
Gerade Jugendliche, die durch die erfolgreiche Förderung in einer niedersächsischen Jugendwerkstatt den Sprung in eine betriebliche duale Berufsausbildung geschafft haben, werden in Zukunft von diesen Hilfen weitgehend ausgegrenzt. Die Chance vieler Jugendlicher, die in der Regel 3-jährige Berufsausbildung bis zum Ende durchzuhalten und erfolgreich abzuschließen, wäre deutlich beeinträchtigt.
Da unabhängig von den gewährten Hilfen nach § 13 Abs. 2 bei jungen Menschen ein Bedarf an Jugendwohnen vorhanden sein kann, halten wir diese Einschränkung nicht im Sinne der Jugendhilfe und lehnen dies ab.
Nach unserem Dafürhalten sollten auch junge Menschen, die ihre Heimat im Ausland verlassen mussten und nach Deutschland geflüchtet sind, nicht von den Hilfen zur Erziehung ausgeschlossen und auf das Jugendwohnen verwiesen werden.
Wir lehnen diese geplanten Neuregelungen des § 13 SGB VIII aus humanistischen Gründen als unsozialen Einschnitt entschieden ab und möchten Sie bitten, unsere Einwände bei der Neuregelung des SGB VIII zu berücksichtigen.
Hannover, 31.05.2017
Wolfgang Hellwig
1. Vorsitzender
Download der Stellungnahme
Stellungnahme des LAK Berufsnot e.V. zur Neuregelung des § 13, Absatz 3 SGB VIII